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11.03.2021

Hier ist Rechtsabbiegen bei Rot für Radfahrer erlaubt

Auch das Riethüsli hat ein neues Verkehrssignal erhalten - Radfahrer dürfen bei Rot rechts abbiegen.

«Rot ist rot!» Dieser Grundsatz gilt auch weiterhin. Neu ist, dass Rad- und Mofafahrende an Ampeln bei Rot rechts abbiegen dürfen, sofern dies mit einer Tafel mit einem gelben Velo und einem Pfeil signalisiert ist. Auch das Riethüsli hat ein solches Signal erhalten: Bei der Einmündung aus Richtung Teufen nach St. Georgen.

Dabei muss auf Fussgängerinnen und Fussgänger sowie den Querverkehr geachtet werden, denn diese haben Vortritt. Wenn bei einer Ampel nichts signalisiert ist, gilt Rot auch für Velos und Mofas.

Hier geht es zur Übersichtskarte der St. Gallen – sie zeigt die erste Etappe der Umsetzung der neuen Regel.

Ein Ausschnitt aus der Übersichtskarte der Stadt – das Signal Nr. 18 befindet sich im Riethüsli.

Auf den 1. Januar 2021 sind diverse weitere neue Verkehrsregeln in Kraft getreten – hier geht es zur Übersicht

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