13.07.2023
Zum ersten, zum zweiten, zum dritten…. oder wenn der Hammer fällt
Hausbesichtigung an der Wettachstrasse 11 - am 15. August gilt es ernst.
Erich Gmünder, Text und Fotos
„Aussergewöhnlich“ sei es ja schon, dass ein 20-jähriges Haus praktisch in den Rohbau zurückversetzt worden sei und es dann unter den Hammer komme. Das sagten die Vertreter des städtischen Betreibungsamtes an der öffentlichen Besichtigung am Dienstag, 12. Juli. Rund 50 Leute wollten das Haus mal von innen sehen – teils aus Interesse an einem Kauf, teils auch aus reinem Gwunder.
Die Versteigerung hatte das St. Galler Tagblatt bekannt gemacht und über die Hintergründe berichtet. 2019 hatten die bisherigen Eigentümer das Haus an eine Immobiliengesellschaft verkauft. Diese baute den Innenausbau bis auf den Rohbau zurück: Küche, Bäder, Wände, Böden, sämtliche Installationen ausser den Stromanschlüssen und der (Gas-)Heizung wurden herausgerissen.
Doch danach lief nichts mehr – offenbar war das Geld ausgegangen, die Hypotheken konnten nicht mehr bedient werden, worauf die Betreibung folgte. So stand das Objekt 3 1/2 Jahre leer und kam schliesslich unter die Fittiche des Betreibungsamtes.
Dieses liess das Objekt von unabhängiger Seite schätzen – Schätzwert gemäss HEV 1,070 Millionen Franken – und setzte die Versteigerung auf den 15. August im Einstein Congress an. Und lud nun zur Vorbesichtigung ein.
Der Dienststellenleiter des Betreibungsamtes, Bogdan Todic, informierte die Anwesenden über die Fakten und anschliessend über die Regeln der Versteigerung. Der Ablauf dabei ist wie von altersher derselbe: Die BieterInnen nennen einen Betrag – der Einstieg kann theoretisch bei einem Franken beginnen – und schrauben sich dann gegenseitig allmählich höher und höher, bis das letzte Angebot nicht mehr überboten wird und der Hammer fällt.
Dabei gilt es für die BieterInnen eine nicht geringe Hürde zu überwinden: Die Anzahlung nämlich, und die ist kaum aus dem Portokässeli zu begleichen: Sie wurde auf 100’000 Franken festgelegt – bar auf den Tisch, als Bankscheck oder Beleg nach Voreinzahlung. Am Bieterwettbewerb wird demzufolge nur zugelassen, wer diese Bedingung erfüllt. Damit soll verhindert werden, dass die Versteigerung abgebrochen werden muss.
Wer den Zuschlag erhält, muss sich ausweisen und den Betrag direkt auf den Tisch legen – dann gehört das Objekt ihm oder ihr, und unverzüglich werden sämtliche Hausschlüssel der neuen Eigentümerschaft ausgehändigt.
Falls aber diese Person sich nicht ausweisen kann oder den Betrag nicht zur Hand hat, kommt automatisch diejenige Person zum Zuge, welche als zweitletzte geboten hat. Das selbstverständlich zu ihrem (tieferen) Angebot. Damit wird verhindert, dass die Versteigerung platzt und an einem neuen Termin durchgeführt werden muss.
Das soll auch ausschliessen, dass jemand den Preis künstlich in die Höhe treibt.
Ein gewisses Risiko bleibt also dabei – bieten wird wohl nur, wer ernsthaft interessiert ist.
Schätzung Reihen-Eckeinfamilienhaus Wettachstrasse 11 Link zum PDF
GALERIE
Autor/in: Erich Gmünder | 13.07.2023 | Keine Kommentare | Tools: