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29.03.2019

Katholische Kirche Riethüsli wird noch dieses Jahr zurückgebaut

Die Vorlage des Kirchenverwaltungsrates an das katholische Parlament.

Die katholische Kirche soll noch dieses Jahr abgebrochen werden. Foto: EG

Erich Gmünder, Text und Fotos

 

Am 7. Mai trifft das Kirchgemeindeparlament einen folgenschweren Entscheid: Wenn es der Verwaltungsvereinbarung betreffend Paritätische Nutzung «ökumenisches Zentrum Riethüsli» zustimmt, besiegelt es gleichzeitig das Ende der Katholischen Kirche Riethüsli.

Nach über 32 Jahren soll damit die 1987 eingeweihte katholische Kirche im Riethüsli dem Erdboden gleichgemacht werden. Die Gottesdienste der Katholiken finden danach in der Evangelischen Kirche statt. Wie die gemeinsame Nutzung genau geregelt wird, steht in der zur Diskussion stehenden Verwaltungsvereinbarung, welche dieser Tage den Mitgliedern des Kirchgemeindeparlaments zugestellt wurde.

Massive Schäden am Holztragwerk

Bei der ursprünglich in der Halden stehenden, sogenannten «Behelfskirche» handelt es sich um eine Holzkonstruktion auf Zementsteinmauerwerk und Stahlstützen. Noch 2009 hatte ein mit der Inspektion beauftragter Ingenieur keine Mängel wie Deformationen, Risse etc. festgestellt. 2015 erfolgte eine weitere Gebäudeaufnahme im Zusammenhang mit der Projektierung des Ruckhaldetunnels. Dabei seien bereits einige Schäden am Kirchgebäude festgestellt und fotografisch dokumentiert worden (welche jedoch nicht von den Tunnel-Bauarbeiten verursacht worden seien, wie in der Vorlage betont wird).

Zwei Jahre später stellte die Kirchgemeinde fest, dass sich die Schäden am Holztragwerk massiv verschärft hätten. Ein mit einer Zustandsanalyse beauftragtes Ingenieurbüro habe im Herbst 2017 festgestellt, dass die Kirche im heutigen Zustand nur noch während maximal zwei Jahren betrieben werden könnte, sofern keine Massnahme getroffen würden, welche die Tragfähigkeit des Holzwerks massgeblich verbesserten. Diese Massnahmen würden jedoch auf mehrere Hunderttausend Franken geschätzt.

Sanierung zu aufwendig

Eine Sanierung der Kirche wäre jedoch nicht angemessen. Einerseits, weil diese äusserst kostenintensiv wäre und mit den finanziellen Ressourcen haushälterisch umgegangen werden müsse. Anderseits würde dies «ein unglückliches Signal für die Weiterentwicklung der Ökumene in der Pfarrei Riethüsli» darstellen, heisst es in der Vorlage. Und zudem seien die räumlichen Bedürfnisse der Pfarrei mit der paritätischen Nutzung des Evang.-ref. Kirchengebäuden ausreichend abgedeckt.

Bei Zustimmung durch das Kirchenparlament, welches am 7. Mai tagt,  soll die nicht mehr benötigte katholische Kirche noch dieses Jahr zurückgebaut werden. Ein entsprechendes Gesuch um «Profanierung» und Rückbau wurde beim Administrationsrat zuhanden von Bischof Markus Büchel bereits vorsorglich eingereicht.

Inhalte der Verwaltungsvereinbarung

Aufgrund des drängenden baulichen Handlungsbedarfs des Kirchengebäudes einerseits und der stets enger werdenden ökumenischen Zusammenarbeit anderseits wurden Gespräche zwischen den beiden Kirchgemeinden aufgenommen mit dem Ziel, die bestehende bauliche Infrastruktur gemeinsam zu nutzen.

Bereits seit 2013 werden die Büro- und Begegnungsräume des Evang.-ref. Kirchgemeindehauses gemeinsam genutzt. In den Folgejahren habe sich die ökumenische Zusammenarbeit erfreulich positiv entwickelt. Sinnbildlich seien dafür u.a. das gemeinsame Logo, das gemeinsame Leitbild sowie zahlreiche ökumenische Aktivitäten und Gruppen.

Die Küche wird zur Sakristei umgebaut.

Die gemeinsame Nutzung soll nun durch die Verwaltungsvereinbarung auch auf die evangelische Kirche ausgeweitet werden. Der Kirchenraum soll mit diversen liturgischen und kulturellen Einrichtungen aus dem katholischen Kirchengebäude ergänzt und gestaltet werden. Namentlich erwähnt werden der Tabernakel, das Ewige Licht, der Weihwasserspender (auch als Taufbecken nutzbar), der Ambo, das Symbolbild Taube, die Marienstatue, der Opferlichtständer und die Antoniuskasse. Zusätzlich soll ein abschliessbarer Raum (die jetzige Küche)  zur Sakristei umgebaut werden. Über die Weiterverwendung anderer Einrichtungen (Orgel, Glocke) wurde noch nicht entschieden.

Der Pavillon ist nicht Teil der Vereinbarung. Er wird für die Jugendarbeit weiter genutzt und bleibt stehen.

Jährliche Kosten von Fr. 132’500

In der Vereinbarung werden die Kosten und organisatorischen Zuständigkeiten des Betriebes im Detail geregelt. Die Gebäude bleiben im Besitz der Evang.-ref. Kirchgemeinde.  Für die katholische Kirchgemeinde entstehen jährlich wiederkehrende Kosten von Fr. 132’500.- Die setzen sich zusammen aus der Miete (36’000), Nebenkosten (14’000), Liegenschaftenunterhalt (25’000) und Anteil am gemeinsamen Hauswartdienst (57’500).

Die Vereinbarung soll bereits per 1. Juli 2019 in Kraft treten.