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30.08.2019

Querfeldein ja – querwaldein? Aber nein…!

Bussen für Biker, die illegale Trails abseits von offiziellen Waldwegen befahren.

Beispiel eines illegalen Trails quer durch den Wald. Foto: zVg.

Der Wald ist ein beliebtes Ausflugsziel von Sportlern und Erholungssuchenden. Findet diese Erholungsnutzung auf den offiziellen Wegen statt, ist dagegen nichts einzuwenden; im Gegenteil: sich im Wald zu erholen wirkt gesundheitsfördernd. Forstdienst und Jagdverantwortliche stellen nun jedoch fest, dass vor allem Biker vermehrt abseits von befestigten Strassen auf Trails quer durch den Wald fahren.

Gemäss kantonaler Waldgesetzgebung ist das Radfahren und Reiten abseits von öffentlichen Strassen und Wegen verboten.

Und das aus gutem Grund: Der Wald ist auch Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Vor allem das Wild ist auf Rückzugsgebiete und Ruhe angewiesen. Eine kanalisierte Erholungsnutzung auf den breiten Waldstrassen können Wildtiere (z.B. Rehe) gut einschätzen. Fahren zum Beispiel Biker quer durch den Wald, löst dies kräftezehrende und plötzliche Fluchtreaktionen sowie Stress aus, was z.B. in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (1. Mai bis 15. Juli) zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. Den erhöhten Nahrungsbedarf deckt das Wild u.a. mit dem Abäsen von Knospen und Blättern. Werden die jungen Bäumchen zu stark verbissen, können die Waldverjüngung und damit letzten Endes die Waldfunktionen gefährdet sein.

Faires Nebeneinander

Bikesportler, Reiter und andere Nutzergruppen sind darum gebeten, auf den offiziellen Wegen oder Routen zu bleiben. Ein faires Nebeneinander von Wildtieren und Erholungssuchenden ist eine Grundvoraussetzung, dass der Wald als wertvoller Lebens- und Erholungsraum erhalten bleibt.

Vermehrt Polizeikontrollen

Forstdienst und Wildhut haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, mit kanalisierenden und aufklärenden Massnahmen Verständnis für den Wald und die Bedürfnisse seiner «Bewohner» zu wecken. Weil diese Sensibilisierungsmassnahmen nicht die nötige Wirkung gezeitigt haben, werden nun verstärkt Ressourcen in den Vollzug gelegt. In diesem Zusammenhang ist geplant, im Grossraum St.Gallen zusammen mit der Polizei Kontrollen im Wald durchzuführen und fehlbare Personen zu büssen bzw. anzuzeigen.

Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement, Waldregion 1 St.Gallen

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