13.03.2020
Alle Schulen bis 4. April geschlossen – was bedeutet das fürs Riethüsli?
Drastische Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.
Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz drastische Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie beschlossen, siehe nachfolgende Medienmitteilung.
Was bedeutet das für die Primarschule Riethüsli?
Schulleiter Oskar Sturzenegger hat die live übertragene Medienkonferenz ebenfalls verfolgt und für ihn ist nur eines klar: Die Schule Riethüsli ist ab kommenden Montag bis zu den Schulferien in drei Wochen geschlossen.
Die Freude der Schüler dürfte sich aber in Grenzen halten. Denn die 5. und 6. Klässler wären am Montag ins Skilager im Gebiet Pizol verreist, für die 3. und 4. Klässler ist eine polysportive Woche geplant, mit einem frühlingshaften Programm, so ein Ausflug in den Walter-Zoo.
Der Schulleiter wartete vorerst auf Informationen und Weisungen von oben: sprich Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen und städtische Direktion Bildung und Freizeit respektive deren Dienststelle Schule und Musik.
Kurz nach 17 Uhr informierte Oskar Sturzenegger das Lehrteam in einem Mail. Gestützt auf erste Informationen des Kantons ist für den Schulleiter nun klar:
- Ab Montag ist kein Unterricht mehr im Schulhaus Riethüsli
- Das Skilager und die Polysportive Woche finden nicht statt.
Die Lehrpersonen werden gebeten, diese Informationen via Telefonkette oder Mail an die Eltern weiterzuleiten. Diese werden auch auf die Homepage der Schule verwiesen, wo die neusten Hinweise laufend aufgeschaltet werden sollen.
Offen bleibt die Frage, ob für Schüler, deren Eltern arbeiten, ein Betreuungsangebot angeboten werden kann oder die Türen geschlossen bleiben müssen. „Wenn Eltern wirklich keine Möglichkeit einer dringenden Betreuung haben, dürfen sie ihr Kind am Montag zur Betreuung ins Schulhaus schicken“, heisst es in der Info der Schulleitung wörtlich.
In der Zwischenzeit würden weitere Informationen der Stadt abgewartet. Die Lehrpersonen werden sich am Montagmorgen um 8 Uhr zur Besprechung der weiteren Massnahmen im Schulhaus treffen. EG
Die wichtigsten Beschlüsse des Bundesrates
Bundesrat verschärft Massnahmen gegen das Coronavirus zum Schutz der Gesundheit und unterstützt betroffene Branchen.
Um die Ausbreitung des Coronavirus in der Schweiz einzudämmen und um die Bevölkerung und die Gesundheitsversorgung zu schützen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. März 2020 weitere Massnahmen beschlossen:
- Er verbietet ab sofort und bis Ende April Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen;
- in Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich maximal 50 Personen aufhalten. Damit kann das gegenseitige Abstandhalten einfacher eingehalten werden.
- An den Schulen darf bis am 4. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt.
- Der Bundesrat stellt zudem bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie rasch und unbürokratisch abzufedern.
- Um eine Übertragung des Coronavirus zu verhindern und die Verbreitung einzudämmen, müssen die Menschen Abstand halten.
Der Bundesrat hat deshalb eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Die neue Verordnung gilt ab sofort und bis mindestens bis am 30. April.
Ziel ist, ältere Personen und Personen mit Vorerkrankungen zu schützen und eine Überlastung der Spitäler möglichst zu verhindern.
Öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind verboten. Die Kantone können Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, etwa für Generalversammlungen. In diesem Fall müssen verschiedene Massnahmen zum Schutz der Teilnehmenden ergriffen werden, insbesondere von besonders gefährdeten Personen.
Veranstaltungen bis zu 100 Teilnehmende müssen dieselben Schutzmassnahmen vorsehen. Damit ist eine einheitliche Praxis in den Kantonen sichergestellt. Diese Massnahme gilt auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die anwesenden Personen müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten einhalten können.
Bis am 4. April sind auch alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten untersagt. Bereits angesetzte Prüfungen können durchgeführt werden, wenn bestimmte Schutzmassnahmen getroffen werden.
Für die Grundschule können die Kantone allerdings Betreuungsangebote vorsehen, um möglichst zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden. Diese gehören zu den besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen.
Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesrates vom 13.3.2020 PDF
Autor/in: Erich Gmünder | 13.03.2020 | Keine Kommentare | Tools: