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29.06.2017

Verwaltungsgericht gibt grünes Licht

Medieninformation Betreutes Wohnen Riethüsli

 Das Verwaltungsgericht hat das Urteil des kantonalen Baudepartements bestätigt: Das Projekt „Betreutes Wohnen Riethüsli“ der Christlichsozialen Wohnbaugenossenschaft St.Gallen (CWG) ist bewilligungsfähig. Damit findet ein Jahre langer Rechtsstreit ein Ende.

 Während der Jahre 2011 bis 2014 hat die CWG St.Gallen als Projektleiterin und Initiatorin in engem Kontakt mit der Stadtplanung, dem Sachverständigenrat, der Ortsbürgergemeinde, dem Quartierverein Riethüsli St.Gallen, der „Spitex Centrum Notker“ und dem Amt für Gesellschaftsfragen der Stadt St.Gallen das Projekt „Betreutes Wohnen Riethüsli“ entwickelt.

Als Grundlage dienten unter anderem vergleichbare Projekte aus anderen Gemeinden, mit denen sich die Projektleitung intensiv ausgetauscht hatte. Im Dezember 2013 wurde das Baugesuch der CWG offiziell eingereicht. Doch die Baubewilligungskommission (BBK) der Stadt St.Gallen lehnte im April 2014 das eingereichte Baugesuch für die Alterswohnungen im Riethüsli ab. Ein Entscheid, der für die Wohnbaugenossenschaft und ihre Projektpartner nicht nachvollziehbar war.

Foto: Erich Gmünder

Bestätigung vom Kanton St.Gallen

Die CWG St.Gallen leitete daraufhin beim Baudepartement des Kantons St.Gallen ein Rekursverfahren in die Wege und bekam Recht. Der Kanton hiess den Rekurs der CWG St.Gallen gut und befand das Projekt als bewilligungsfähig.

Die Freude des Vorstands über diese Bestätigung wurde jedoch getrübt, als eine Privatperson beim Verwaltungsgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid einreichte. Nach eingehender Prüfung lehnte das Verwaltungsgericht am 13. April 2017 diese Beschwerde ab. Nachdem der Einsprecher darauf verzichtet hat, den Fall weiter an das Bundesgericht zu ziehen, ist das Urteil des Verwaltungsgerichts seit dem 12. Juni rechtskräftig. Für die offizielle Baubewilligung des Bauprojektes liegt der Ball nun wieder bei der Stadt St.Gallen.

Anpassungen nötig

Nachdem sowohl das Baudepartement des Kantons und das Verwaltungsgericht zu Gunsten der CWG entschieden haben, steht der Realisierung des Projekts nun nichts mehr im Wege. „Wir freuen uns sehr darüber, dass wir mit unserem Projekt für Betreutes Wohnen im Riethüsli endlich weitermachen können. Das Quartier wartet seit vielen Jahren auf ein solches Angebot“, sagt Thomas Meyer, Präsident der CWG St.Gallen.

Zunächst muss der Vorstand aber nochmals über die Bücher. „Da seit der ersten Ausarbeitung des Projektes mehrere Jahre vergangen sind, müssen wir einige Details neu beurteilen und gegebenenfalls an die heutigen Verhältnisse anpassen“, erklärt Meyer. Das letzte Wort haben aber die Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die an einer ausserordentlichen Versammlung über das Projekt abstimmen werden.

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Weitere Informationen:

Stefan Grob, Medienverantwortlicher

Tel Geschäft: 071 461 23 23

Mail: s.grob@complecta.ch