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28.04.2021

Mehr Sicherheit auf dem Schulweg

Die neue Begegnungszone an der Fähnernstrasse.

Von vielen kaum bemerkt, verfügt das Riethüsli seit vergangenem Herbst über eine Begegnungszone an der Fähnernstrasse (Querstrasse zur Solitüdenstrasse). Deren Schaffung wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern in einer Petition gefordert.

Was sind die Gründe und was bedeutet eine Begegnungszone für die Verkehrsteilnehmerinnen und insbesondere für die schwächeren unter ihnen (sprich die Kinder)? Das erläutert Bernhard Schnyder, zuständiger Verantwortlicher Verkehrsprojekte der Stadtpolizei St. Gallen auf Anfrage der Quartierzeitung:

Das Anliegen kommt aus dem Quartier 

Im April 2018 reichte der Quartierverein Riethüsli eine Petition mit insgesamt 72 Unterschriften ein. Darin wurde angeregt, die bestehende Tempo-30-Zone auf der Fähnernstrasse, Haus Nr. 1 bis Haus Nr. 9, in eine Begegnungszone umzuwandeln. Gemäss dem QV habe der Verkehr auf dieser Sackgasse durch den Ausbau der Tiefgarage an der Fähnernstrasse 9 merklich zugenommen. Da dieser Teil der Fähnernstrasse kein Trottoir und nur reine Wohnnutzung aufweise, erachten sie es als sinnvolle Massnahme, die Tempo-30-Zone in eine Begegnungszone umzuwandeln, «um den schwächeren Verkehrsteilnehmern mehr Gewicht zu verleihen».

Angesprochen sind dabei insbesondere Kinder aus dem Quartier, welche die Fähnernstrasse als direkten Weg zum Schulhausareal Riethüsli nutzen.

Der Täfeliwald an der Fähnernstrasse / Kreuzung Solitüdenstrasse: in der Mitte die Tafel Begegnungszone mit Tempo 20. (Die Signalisation ist provisorisch, die definitive Ausführung der Stelen soll in nächster Zeit erfolgen). Fotos: Erich Gmünder

Begriff Begegnungszone:

Das Signal «Begegnungszone» (Signal Nr. 2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger und Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeug­führern vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschrif­ten über das Par­kieren.
 

Farbliche Gestaltung von Strassenoberflächen:

Die farblichen Gestaltungen von Strassenoberflächen (FGSO) sind gestaltete Flächen, welche sich gegenüber der Fahrbahnoberfläche und den offiziellen Markierungen bezüglich Materialwahl (Wechsel von Deckschichtarten wie Asphalt und Beton) oder Farbton und bezüglich Kontrast unterscheiden.

Eine FGSO ist keine Markierung nach eidgenössischem Strassenverkehrsrecht. Sie darf daher weder einer offiziellen Markierung oder einem Signal ähnlich sein noch darf sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. FGSO dient ausschliesslich der optischen Gestaltung des Strassenraums.

Bernhard Schnyder, FS Verkehrsprojekte Stadtpolizei

Kein Vortritt für Fussgänger auf der Solitüdenstrasse

Diese Kreuzung wird während den Schulwegzeiten von zahlreiche Schülern, aber auch von Buspassagieren des Zehners genutzt. Sie verdienen eine besonders rücksichtsvolle Fahrweise.

Red. Die farbliche Gestaltung ist  n i c h t  Teil der Begegnungszone. Die gestaltete Fläche ist als verkehrsberuhigende Massnahme gedacht (analog zu den farblich gestalteten Mehrzweckstreifen auf der Teufener Strasse). Sie soll sich vom Fussgängerstreifen abheben und entspricht auch aus rechtlicher Sicht nicht dessen Bedeutung, wie Bernhard Schnyder gegenüber Riethüsli Online ausführt.

In Tempo 30-Zonen sind (mit Ausnahme stark befahrener Durchgangsstrassen) keine Fussgängerstreifen vorgesehen. Es wird aber dem rollenden Verkehr empfohlen, diese Stelle, wo vor allem viele Schüler die Strasse queren, weil es nur auf der gegenüberliegenden Seite ein Trottoir hat, mit Vorsicht zu passieren und den kleinen und grossen zu Fuss Gehenden freiwillig den Vortritt einzuräumen. EG

Die bisher realisierten oder geplanten Begegnungszonen in der Stadt SG, Nr. 22 ist die BZ Fähnernstrasse. Plan: zVg.

PS: Die Verkehrsanordnung Begegnungszone Fähnernstrasse wurde vom 1.4-28.9.2020 öffentlich aufgelegt. Es erfolgten keine Einsprachen.

Übersichtsplan Stadt St. Gallen

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