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17.03.2020

Keine Gottesdienste mehr – aber die Kirchen sind offen

Die Kirchen im Corona-Modus - Ersatzangebote auch im Riethüsli.

Die Kirche im Riethüsli bleibt offen: Innehalten oder Beten sind weiterhin möglich. Foto: EG

Die neuesten Weisungen des Bundesrats zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie treffen auch die Kirche ganz direkt. Sämtliche Veranstaltungen und Gottesdienste sind ab sofort und bis 19. April untersagt. Im Riethüsli betrifft das insbesondere auch die Karfreitags- und Osterliturgie sowie die Erstkommunionfeier vom Ostermontag, welche verschoben wurde.

Im Bistum St. Gallen hat das zweite bischöfliche Dekret von Bischof Markus vom 16. März Klarheit geschaffen: Das Versammlungsverbot betrifft demnach sämtliche Gottesdienste und anderen Veranstaltungen der Kirche. So dürfen die Katholiken keine Sonntags- und Werktagsgottesdienste mehr feiern. Die Eucharistiefeier soll von den Priestern nur noch privat gefeiert werden. Auch Begräbnisfeiern sollen nur noch im engsten Familienkreis stattfinden. Gemeinschaftliche Taufen werden ausgesetzt, Nottaufen sind weiterhin möglich. 

Abgesagt sind im Riethüsli auch sämtliche Freizeitangebote der Kirchen wie Kinderkaffee oder Sunnestrahl, die zusammen mit der evangelischen Jugendarbeit organisiert werden, sowie das Sitzen in der Stille. Bereits früher abgesagt wurden der Riethüsli-Zmorge sowie die Ökumenischen Suppentage. 

Aber: Die Kirchen bleiben für das persönliche Gebet offen. In der Kirche Riethüsli werden eine Klagemauer und ein Fürbittbuch zu finden sein. Ausserdem wird zu Gebetszeiten zu Hause eingeladen.

Und das Pfarreibüro wird täglich von 9-10 Uhr geöffnet sein, damit die telefonische Kontaktaufnahme gewährleistet ist.

Auch telefonischer Kontakt mit der evangelischen Pfarrerin ist tagsüber ohne Voranmeldung möglich: 071 278 37 20.

Pfarrerin Elisabeth Weber hat einen Sonntagsimpuls verschickt, er kann hier abgerufen werden (Audiodatei 10 Min.). 

In einem gemeinsamen Newsletter informieren die beiden Kirchen im Riethüsli über das eingeschränkte Angebot.

Bereits im früher erlassenen ersten bischöflichen Dekret von 13. März aufgrund der ersten Massnahmen des Bundes hatte der Bischof klare Weisungen erlassen. Unter anderem wurden die Katholiken von der Sonntagspflicht zum Besuch der Messe ausdrücklich entbunden. EG

Täglich wird ein Gottesdienst aus dem Dom live übertragen – hier

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