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13.10.2022

Mit Tempo 30 die Teufener Strasse rauf und runter

Kanton und Stadt ergreifen Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm - bereits ab 2024 neues Temporegime in der Nacht.

Strassenverkehr verursacht Lärm und schadet damit der Gesundheit. Ein wirksames und einfaches Mittel gegen Strassenlärm sind Temporeduktionen. Der Kanton und die Stadt St.Gallen haben zusammen entschieden, wo und wann Tempo 30 auf dem städtischen Netz nötig und sinnvoll ist.

In der Schweiz sind rund 14 Prozent der Bevölkerung übermässigem Strassenlärm ausgesetzt. In der Stadt St.Gallen sind das rund 11’000 Personen.

Überschreitet der Lärm die Grenzwerte, müssen Strasseneigentümer Massnahmen ergreifen. Denn der Bund schreibt in der Lärmschutzverordnung vor, wie laut der Verkehr in Wohngebieten sein darf. Diese Lärmgrenzwerte werden auf mehreren Strassen in der Stadt St.Gallen überschritten.

Die Stadt und der Kanton St.Gallen sind deshalb verpflichtet, Lärmschutzmassnahmen umzusetzen. Dies können Massnahmen an Fahrzeugen, an Strassenbelägen oder bei der Geschwindigkeit sein. Mit dem Konzept Temporegime Stadt St.Gallen senken der Kanton und die Stadt auf den betroffenen Abschnitten die erlaubte Fahrgeschwindigkeit.

Temporeduktionen sind kostengünstig und senken die Lärmbelastung, wie Beispiele in anderen Schweizer Städten zeigen. Es sind keine baulichen Massnahmen erforderlich, lediglich die Signalisation muss angepasst werden.

In der Phase 2 gilt Tempo 30 auf der Teufener Strasse und der Gottfried-Keller-Strasse. Abbildung:zVg.

Die Temporeduktion wird schrittweise umgesetzt. Zuerst soll Tempo 30 nachts auf fast allen Hauptverkehrsstrassen der Stadt gelten. Auf ausgewählten Strassen soll in weiteren Schritten die Reduktion auch tagsüber umgesetzt werden. Die Umsetzungsphase dauert voraussichtlich sechs Jahre.

Erste Erkenntnisse zeigen, dass sich diese Massnahmen nur begrenzt auf den öffentlichen Verkehr auswirken.

Bereits im September 2021 wurden verschiedene Interessensgruppen über das Konzept informiert. Vor dem Abschluss des Konzepts erhalten die Interessensgruppen und politischen Parteien die Möglichkeit, an einer Vernehmlassung teilzunehmen.

Auf der Webseite stadttempo.ch findet die Öffentlichkeit weitere Informationen zum Konzept.

Wer steht dahinter?

Warum Tempo 30?

Weniger Lärm – mehr Lebensqualität

TERMINPLAN: Umsetzung in vier Etappen 

Die Umsetzung erfolgt in Teilschritten. Ab Mitte 2024 Tempo 30 in der Nacht, ab Ende 2025 gilt auch tagsüber auf der Teufener Strasse Tempo 30 (vorbehältlich Rechtssweg).
  • Etappe 1 – Tempo 30 nachts auf fast allen Hauptstrassen: 2024

In einer ersten Etappe wird Tempo 30 nur nachts von 22 bis 6 Uhr gelten – dafür auf fast allen Hauptstrassen der Stadt St.Gallen, ausgenommen Winkeln. Diese Massnahme soll den Verkehrslärm in der Nacht spürbar senken und bei geringen Kosten einen grossen Nutzen bringen. Ein weiterer Vorteil: Der öffentliche Verkehr kann seine Fahrpläne nachts auch mit reduzierten Geschwindigkeiten einhalten.

  •  Etappe 2 – Tempo 30 tagsüber auf ausgewählten Hauptstrassen: 2025

In der zweiten Etappe führen wir Tempo 30 auf einzelnen Strassen auch tagsüber ein. Diese Massnahme betrifft in erster Linie jene Strassen, auf denen eine Temporeduktion tagsüber keine Folgekosten für den Busverkehr mit sich bringt: einzelne Abschnitte der Teufener Strasse, der St.-Georgen-Strasse, der St.Josefen-Strasse, der Splügenstrasse, der Felsenstrasse sowie der Gottfried-Keller-Strasse. Damit die Verkehrsteilnehmenden nicht auf untergeordnete Strassen ausweichen, ziehen wir auch Parallelrouten mit ein, etwa die Schönaustrasse. Ausserdem wird Tempo 30 auch in den Abschnitten zwischen den vorgesehenen Strecken gelten. Dies ermöglicht eine einheitliche Signalisation.

  •  Etappe 3 – weitere Strassen kommen dazu: 2027

In der dritten Etappe führen wir Tempo 30 am Tag auch auf jenen Strassen ein, auf denen wir Folgekosten für den öffentlichen Verkehr erwarten. Allerdings nur auf jenen Abschnitten, die einen grossen Nutzen bzw. eine grosse Lärmreduktion versprechen und in denen die Folgekosten verhältnismässig klein sind. Dies betrifft einzelne Abschnitte der St.Jakob-Strasse, der Langgasse, der Fürstenlandstrasse, der Oberstrasse sowie der Speicherstrasse. Auch hier beziehen wir Parallelrouten wie die Müller-Friedberg-Strasse oder die Oberstrasse mit ein, um Ausweichverkehr zu vermeiden.

  •  Etappe 4 – Temporeduktion auch auf der Rorschacher- und der Zürcher Strasse: 2028

In einem letzten Schritt setzen wir Tempo 30 auf Teilstrecken der Rorschacher- und der Zürcher Strasse um: insbesondere auf jenen Abschnitten, in denen die Lärmgrenzwerte massgebend überschritten werden. Auch hier schliessen wir die Lücken zwischen den Abschnitten. Verhältnismässig kurze isolierte Abschnitte werden aber aus der Temporeduktion «entlassen». Um Ausweichverkehr in die Quartiere zu vermeiden, senken wir die Höchstgeschwindigkeit auch hier auf Parallelrouten. Wichtig ist uns bei der Umsetzung, dass die Linienbusse ihre Fahrpläne auf diesen Strecken weiterhin einhalten und bei Bedarf Kapazität ausbauen können. Wir stimmen die einzelnen Schritte deshalb mit dem Busverkehr ab.

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