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16.03.2020

Was die Stadt gegen das Corona-Virus vorkehrt

Kanton und Stadt reagieren auf Vorgaben des Bundes - das gilt ab heute.

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bekanntgegeben. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten der städtischen Angebote und Dienstleistungen. Die Lage wird laufend neu beurteilt. Abweichende Entscheide werden umgehend hier kommuniziert. (Stand: 14. März 2020).

Büros und Schalter
Die Büros und Schalter der Stadtverwaltung bleiben zu den gewohnten Öffnungszeiten zugänglich. Die Stadt bittet alle Kundinnen und Kunden, sich zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz ihrer Umgebung bei ihrem Besuch an die Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) neues Fenster zu halten.

Städtische Schulen
Vom Montag, 16. März 2020 bis Freitag, 3. April 2020 stellt die Stadt St.Gallen aufgrund der Vorgaben von Bund und Kanton den Betrieb der Volksschule, Musikschule und der Tagesbetreuung ein.

Das bedeutet, dass in der Schule kein Unterricht mehr angeboten wird und wenn möglich alle Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben sollen. Wir bitten Sie, die Betreuung Ihrer Kinder und Jugendlichen selber oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sicherzustellen. Kinder und Jugendliche sollen jedoch nicht durch Personen über 65 Jahre betreut werden.

Falls Sie keine Betreuungslösung finden, können Sie Ihr Kind resp. Ihre Kinder am Montagmorgen, 16. März 2020 zur üblichen Zeit an den gewohnten Ort (Schule oder Tagesbetreuungsstandort) schicken. Die Kinder und Jugendlichen werden im Sinne einer Notmassnahme vor Ort betreut. Sobald weitere Informationen bekannt sind, werden diese ebenfalls unter diesem Link neues Fenster aufgeschaltet.

Sport- und Freizeitanlagen
Mitarbeitende der Sportanlagen, der Bibliothek sowie der Kinder- und Jugendtreffs halten als Notmassnahme ebenfalls den Betrieb aufrecht. Die jeweiligen Öffnungszeiten sind weiterhin gültig. Damit leistet die Direktion Bildung und Freizeit einen Beitrag zur Verhinderung eines sozialen Stillstands in der Stadt St.Gallen.

In allen Anlagen gilt die von Bund und Kanton vorgegebene Zutrittsbeschränkung von 100 anwesenden Personen (inkl. Personal). In den Kinder- und Jugendtreffs dürfen sich nicht mehr als 50 Personen (inkl. Personal) gleichzeitig aufhalten.

Wichtiger Hinweis 
Es gelten gemäss Vorgaben des Bundes folgende Präventionsmassnahmen:

Massnahmen zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen;
Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen; 
Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene;
Anpassung der räumlichen Verhältnisse so, dass die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Sollten sich Gäste bzw. Besuchende nicht an die Präventionsmassnahmen halten, kann die jeweilige Leitung die Anzahl der Teilnehmenden reduzieren. 

Verkehrsbetriebe St.Gallen
Es ist von grosser Bedeutung, dass ein Grundangebot des öffentlichen Verkehrs (ÖV) aufrechterhalten werden kann. Der ÖV stellt bei intensiver Nutzung jedoch ein erhöhtes Risiko für die Ansteckung mit dem Coronavirus dar. Um dieses Risiko zu minimieren, empfiehlt das BAG unnötige Fahrten mit dem ÖV zu vermeiden. Die vordersten Türen der VBSG-Busse werden bis auf Weiteres nicht mehr geöffnet, damit dort keine Ein- und Ausstiege mehr möglich sind. Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung oder Personen, die aus anderen Gründen nicht erkennen können, dass die vorderste Tür geschlossen bleibt, werden durch das Fahrpersonal darauf hingewiesen.

Die VBSG-Busse werden zudem über Nacht im Depot noch intensiver gereinigt als üblich. Dazu werden desinfizierende Reinigungsmittel verwendet.

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Hier informiert der Bund

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